Erwägungsgrund 3 32015D0904
Das Protokoll dient dazu, die finanziellen und technischen Regeln festzulegen, die der Demokratischen Volksrepublik Algerien die Teilnahme an bestimmten Programmen der Union ermöglichen. Der durch das Protokoll gebildete horizontale Rahmen stellt eine Maßnahme der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit dar, durch die Zugang zu Unterstützung, insbesondere zu finanzieller Unterstützung, gewährt wird, die von der Union entsprechend den Programmen der Union zu leisten ist. Der Rahmen gilt lediglich für die Programme der Union, deren maßgebliche Rechtsgrundlagen die Möglichkeit einer Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien vorsehen. Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls stellt deshalb keine Ausübung von Befugnissen gemäß den verschiedenen sektorbezogenen Politiken dar, die mit den Programmen verfolgt werden; die Ausübung der Befugnisse geht vielmehr auf die Akte zur Einrichtung der Programme zurück.