Erwägungsgrund 6 32011D0885BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2011/885/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —
Erwägungsgrund 6 32011D0405BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juni 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2011/405/EU)
Das neue Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewendet werden, bis die für seinen förmlichen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —
Erwägungsgrund 7 32011D0116BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien (2011/116/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zur Vollendung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 4 32008D0881BESCHLUSS DES RATES vom 15. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/881/EG)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0251BESCHLUSS DES RATES vom 22. März 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (2007/251/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —
Erwägungsgrund 3 32007D0318BESCHLUSS DES RATES vom 23. April 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/318/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind…