Erwägungsgrund 6 32011D0116BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien (2011/116/EU)
Um eine rasche Wiederaufnahme der Fangtätigkeiten der EU-Schiffe zu gewährleisten, ist es in Anbetracht der Tatsache, dass das vorangegangene Protokoll bereits…
Erwägungsgrund 4 32012D0827Damit EU-Fischereifahrzeuge ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht das neue Protokoll die Möglichkeit vor, das Protokoll ab dem Datum seiner…
Erwägungsgrund 5 32011D0405BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juni 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2011/405/EU)
Damit die Fischereifahrzeuge der EU ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht Artikel 15 des neuen Protokolls dessen vorläufige Anwendung ab 1.…
Erwägungsgrund 5 32006R1316VERORDNUNG (EG) Nr. 1316/2006 DES RATES vom 22. Mai 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006
Es ist wichtig, den Schlüssel des ausgelaufenen Protokolls zur Aufteilung der neuen Fangmöglichkeiten, die sich aus diesen Änderungen ergeben, auf die…
Erwägungsgrund 4 32012D0091BESCHLUSS DES RATES vom 23. Januar 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/91/EU)
Um die Kontinuität der Fangtätigkeiten der Fischereifahrzeuge der EU sicherzustellen, sollte das Protokoll gemäß seinem Artikel 15 ab seiner Unterzeichnung…
Erwägungsgrund 4 32012D0669BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2012/669/EU)
Um die Kontinuität der Fangtätigkeiten der Fischereifahrzeuge der EU sicherzustellen, ist das Protokoll ab dem 16. September 2012 gemäß Artikel 15 des…