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Gemäß dem Beschluss 2010/374/EU des Rates vom 30. November 2009 und bis zu ihrem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt, wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 (nachstehend „die Vereinbarung“ genannt) am 19. März 2010 im Namen der Union unterzeichnet und vorläufig angewendet.
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem…
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde eine Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der Republik Island, des…
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen…
Gemäß dem Beschluss 2010/674/EU des Rates sind folgende Übereinkünfte und Protokolle vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses im Namen der Union…
Vorbehaltlich des späteren Abschlusses sollte die am 30. Juni 2009 paraphierte Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.