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Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 (nachstehend das „Übereinkommen“ genannt) sowie die ihm beigefügten Erklärungen werden — vorbehaltlich des Abschlusses des Übereinkommens — im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens und der diesem beigefügten Erklärungen sind diesem Beschluss beigefügt.
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem…
Gemäß dem Beschluss 2010/374/EU des Rates vom 30. November 2009 und bis zu ihrem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt, wurde die Vereinbarung zwischen der…
Die Unterzeichnung der folgenden Übereinkünfte und Protokolle wird im Namen der Union vorbehaltlich ihres Abschlusses genehmigt: — Übereinkommen zwischen der…
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten…
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen…
Gemäß dem Beschluss 2010/674/EU des Rates sind folgende Übereinkünfte und Protokolle vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses im Namen der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.