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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. Mai 2011 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 2010, 1. März 2010, 1. April 2010, 1. Mai 2010 und 1. Juni 2010 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind (2011/313/EU)
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