Art. 2 32010D0790BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2010 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August 2009, 1. September 2009, 1. Oktober 2009, 1. November 2009, 1. Dezember 2009 und 1. Januar 2010 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind (2010/790/EU)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32011D0323BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2011 zur Ernennung der tschechischen Kulturhauptstadt Europas 2015 (2011/323/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010D0123BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Februar 2010 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 2009, 1. März 2009, 1. April 2009, 1. Mai 2009 und 1. Juni 2009 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind (2010/123/EU)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012D0465BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. August 2012 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August 2010, 1. September 2010, 1. Oktober 2010, 1. November 2010, 1. Dezember 2010, 1. Januar 2011, 1. Februar 2011, 1. März 2011, 1. April 2011, 1. Mai 2011 und 1. Juni 2011 auf die Dienstbezüge der Beamten sowie der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind (2012/465/EU)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32013D0181Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32013D0081BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. Februar 2013 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von weißem Phosphor, auch elementarer oder gelber Phosphor genannt, mit Ursprung in der Republik Kasachstan (2013/81/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.