Art. 1 Abs. 3 32022D1223BESCHLUSS (EU) 2022/1223 DES RATES vom 12. Juli 2022 über die Zuweisung freigegebener Projektmittel des 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds für die Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Nahrungsmittelkrise und des wirtschaftlichen Schocks in den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
Von dem in Absatz 1 genannten Gesamtbetrag werden bis zu 488 000 000 EUR aus dem 10. EEF und bis zu 112 000 000 EUR aus dem 11. EEF zugewiesen. Davon wird ein…
Art. 1 Abs. 2 32016D1337BESCHLUSS (EU) 2016/1337 DES RATES vom 2. August 2016 über die Zuweisung freigegebener Projektmittel des 10. Europäischen Entwicklungsfonds für die Auffüllung der Friedensfazilität für Afrika
Die Mittel gemäß Absatz 1 werden gemäß den Bestimmungen und Verfahren des 11. EEF verwendet.
Erwägungsgrund 1 32011R0370VERORDNUNG (EU) Nr. 370/2011 DES RATES vom 11. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds hinsichtlich des Europäischen Auswärtigen Dienstes
Die Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 regelt die Bereitstellung und Ausführung der Finanzmittel des 10. Europäischen Entwicklungsfonds…
Erwägungsgrund 7 32011D0315Der Einfachheit halber sollte die Mittelverwaltung gemäß den Durchführungsmodalitäten für den zehnten EEF erfolgen —
Erwägungsgrund 1 32018R1877VERORDNUNG (EU) 2018/1877 DES RATES vom 26. November 2018 über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/323
Mit der Verordnung (EU) 2015/323 des Rates werden die Modalitäten der Ausführung der Finanzmittel des 11. EEF (im Folgenden „11. EEF“) festgelegt. Diese…