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Der Rat hat in seinem Beschluss 2010/406/EU des Rates vom 12. Juli 2010 über die Zuweisung der aus Projekten im Rahmen des neunten und vorangegangener Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) freigegebenen Mittel zur Verwendung für die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Sudan eine erste Mittelzuweisung von 150 Mio. EUR für die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Sudan vorgesehen. Von diesem Betrag sind bereits 85 Mio. EUR für Südsudan vorgemerkt. Dieser Betrag wird jedoch als unzureichend angesehen, um den gewaltigen Bedarf im Bereich Staatsbildung und Kapazitätsaufbau sowie den Entwicklungsbedarf des größten Teils der Bevölkerung zu decken.
Ein Betrag in Höhe von 150 Mio. EUR aus Mitteln, die aus Projekten im Rahmen des 9. und vorangegangener EEF freigegeben wurden, wird zur Verwendung für die…
Ein Betrag in Höhe von 200 Mio. EUR aus Mitteln, die aus Projekten im Rahmen des neunten und vorangegangener Europäischer Entwicklungsfonds („EEF“) freigegeben…
Die Mittel sollten für die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Sudan eingesetzt werden, besonders in vom Konflikt betroffenen…
Um die Finanzierungslücke zu schließen, sollten zugunsten der Bevölkerung und der öffentlichen Einrichtungen in Südsudan mehr Mittel aus den freigegebenen…
Die derzeitige politische Lage in Sudan sowie die humanitäre Krise in Darfur, in Südsudan, in Ostsudan und in den Übergangszonen erfordern ein starkes…
Die Regierung von Sudan hat beschlossen, das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.