Erwägungsgrund 2 32011D0332
Der Beschluss 2011/137/GASP sollte geändert werden, um Sonderregelungen für restriktive Maßnahmen, die für Hafenbehörden gelten, Rechnung zu tragen.
Der Beschluss 2011/137/GASP sollte geändert werden, um Sonderregelungen für restriktive Maßnahmen, die für Hafenbehörden gelten, Rechnung zu tragen.