Erwägungsgrund 2 32013D0004BESCHLUSS DES RATES vom 11. Dezember 2012 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission — des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits, mit dem die Schweizerische Eidgenossenschaft mit dem Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) assoziiert wird (2013/4/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission sollte zugestimmt werden —
Erwägungsgrund 2 32012D0434BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (2012/434/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32006D0234BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich audiovisuelle Medien über die Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung sowie einer Schlussakte (2006/234/EG)
Dieses Abkommen und die Schlussakte sollten von der Gemeinschaft genehmigt werden —
Erwägungsgrund 11 32004D0634BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Intensivierung und Erweiterung des Abkommens über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich um die Zusammenarbeit bei der Containersicherheit und die damit zusammenhängenden Fragen (2004/634/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32011D0392BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (2011/392/EU)
Das Abkommen sollte abgeschlossen werden —
Erwägungsgrund 2 32010D0489BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (2010/489/EU)
Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen sollte, vorbehaltlich seines möglichen Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden.