Erwägungsgrund 2 32013D0004BESCHLUSS DES RATES vom 11. Dezember 2012 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission — des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits, mit dem die Schweizerische Eidgenossenschaft mit dem Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) assoziiert wird (2013/4/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission sollte zugestimmt werden —
Erwägungsgrund 2 32011D0334BESCHLUSS DES RATES vom 21. November 2006 über die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft, vertreten durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, und der Regierung der Republik Korea über die Zusammenarbeit im Bereich der Fusionsenergieforschung durch die Kommission (2011/334/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Kommission sollte zugestimmt werden —
Erwägungsgrund 8 32014D0495BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/495/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte daher zugestimmt werden —
Erwägungsgrund 8 32014D0493BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/493/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte daher zugestimmt werden —
Erwägungsgrund 8 32014D0670BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Genehmigung des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/670/Euratom)
Des Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte daher genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0954BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und an das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung zu „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“ durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/954/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte zugestimmt werden.