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Die Unterzeichung des Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union (nachstehend das „Protokoll“ genannt) wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Das Protokoll zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren…
Das Protokoll zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren…
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren…
Am 18. Juni 2007 hat der Rat die Kommission ermächtigt, mit der Ukraine ein Protokoll zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Ukraine an Krisenbewältigungsoperationen der…
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.