Erwägungsgrund 5 32011D0027BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Union (2011/27/EU)
In Artikel 10 des Protokolls ist vorgesehen, dass das Protokoll vor seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt wird —
Erwägungsgrund 5 32012D0669BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2012/669/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss notwendigen Verfahren abgeschlossen sind —
Art. 3 32010D0783Gemäß Artikel 13 des Protokolls wird es bis zur Vollendung der für den Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 5 32012D0091BESCHLUSS DES RATES vom 23. Januar 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/91/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und in Erwartung des Abschlusses der Verfahren für seinen Abschluss vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 6 32011D0405BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juni 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2011/405/EU)
Das neue Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewendet werden, bis die für seinen förmlichen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —
Erwägungsgrund 6 32011D0885BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2011/885/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —