Beschluss des Rates vom 9. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (2011/343/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union abgeschlossen werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0343
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