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Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Echtdaten an das Fürstentum Liechtenstein ermöglichen. Die konkrete Verwendung dieser Daten sollte es dem Rat ermöglichen, im Rahmen der geltenden Schengen-Bewertungsverfahren, wie in dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 festgelegt, zu prüfen, ob die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS im Fürstentum Liechtenstein ordnungsgemäß angewandt werden. Sobald diese Bewertungen durchgeführt worden sind, sollte der Rat über die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen zum Fürstentum Liechtenstein befinden.
Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Echtdaten an die Schweizerische Eidgenossenschaft ermöglichen. Die konkrete Verwendung…
Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Echtdaten an die betroffenen Mitgliedstaaten ermöglichen. Die konkrete Verwendung dieser…
Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Echtdaten an die betroffenen Mitgliedstaaten ermöglichen. Die konkrete Verwendung dieser…
Der Rat hat am 9. Juni 2011 festgestellt, dass das Fürstentum Liechtenstein die einschlägigen Bedingungen im Bereich des Datenschutzes erfüllt hat. Daher kann…
Der Rat hat nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des…
Es ist möglich, den Zeitpunkt für die vollständige Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands durch das Fürstentum Liechtenstein festzulegen, also das Datum, ab…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.