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Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Echtdaten an die Schweizerische Eidgenossenschaft ermöglichen. Die konkrete Verwendung dieser Daten sollte es dem Rat ermöglichen, mit den geltenden Schengen-Bewertungsverfahren nach dem Beschluss SCH/Com-ex (98) 26 def. zu prüfen, ob die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ordnungsgemäß angewandt werden. Sobald diese Bewertungen durchgeführt worden sind, sollte der Rat über die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen zu der Schweizerischen Eidgenossenschaft befinden.
Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Echtdaten an die betroffenen Mitgliedstaaten ermöglichen. Die konkrete Verwendung dieser…
Der Rat hat am 5. Juni 2008 festgestellt, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft die einschlägigen Bedingungen in diesem Bereich erfüllt hatte. Daher kann…
Der Rat hat nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des…
Es ist daher möglich, Zeitpunkte für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands festzulegen, d. h. Zeitpunkte, ab denen Personenkontrollen an den…
Der Rat hat nun nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung…
Für die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen sollte ein gesonderter Beschluss des Rates gefasst werden. Bis zu dem in dem betreffenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.