Erwägungsgrund 1 32011D0359
Nach dem Beschluss 2010/330/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse im Zuge der Ausübung der politischen Kontrolle und der strategischen Leitung der integrierten Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union für Irak, EUJUST LEX-IRAQ (im Folgenden „EUJUST LEX-IRAQ“), zu fassen, insbesondere den Beschluss zur Ernennung eines Missionsleiters.