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Der Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (im Folgenden: „Europol-Beschluss“) ersetzt den Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995, durch welchen das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (im Folgenden: „Europol-Übereinkommen“) erstellt wurde, ab Beginn der Geltung des Europol-Beschlusses, das heißt ab dem 1. Januar 2010.
Ergibt sich bei der Abfrage durch Europol eine Übereinstimmung zwischen von Europol verarbeiteten Informationen und einer Eingabe im Zollinformationssystem, so…
Das Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (nachstehend „Europol-Übereinkommen“) wurde in Brüssel am 26. Juli 1995 unterzeichnet und…
Zuständige Behörden im Sinn des Artikels 9 Abs. 4 Satz 1 des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union…
Gemäß Artikel 6 des Beschlusses 2009/371/JI vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) können Europol-Bedienstete in…
Dieser Beschluss tritt am Tag des Beginns der Anwendung des Europol-Beschlusses in Kraft.
In die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 wird folgender Artikel eingefügt: Artikel 12 Buchstabe a des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.