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Der Europol-Beschluss sieht weiterhin vor, dass das Statut der Bediensteten von Europol und andere einschlägige Instrumente weiterhin für die Mitglieder des Personals gelten, die nach Artikel 57 Absatz 2 dieses Beschlusses nicht gemäß den Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eingestellt werden.
Der Europol-Beschluss sieht ebenso vor, dass die Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen…
Der Europol-Beschluss sieht weiterhin vor, dass alle von Europol auf der Grundlage des Europol-Übereinkommens geschlossenen und am 1. Januar 2010 gültigen…
Der Europol-Beschluss sieht ebenso vor, dass die zum 1. Januar 2010 vertraglich verpflichteten Personalmitglieder die Möglichkeit erhalten, Verträge als…
Die Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen…
Für das Personal des Instituts gelten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten…
Für das Personal der Agentur und ihren Direktor sollten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.