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Damit das Abkommen reibungslos funktioniert, sollte Protokoll 37 zum EWR-Abkommen auf die mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 eingesetzte Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ausgedehnt und Anhang VI im Hinblick auf die Spezifizierung der Verfahren zur Beteiligung an dieser Kommission und ihren Ausschüssen geändert werden.
Es empfiehlt sich, die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen…
Anhang VI des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) enthält spezifische Bestimmungen und Regelungen für die soziale…
Anhang VI und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten daher geändert werden —
Anhang II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wurde zuletzt durch den Beschluss Nr. 1/2006 vom 6. Juli 2006 geändert und…
Der Beschluss Nr. H1 vom 12. Juni 2009 über die Rahmenbedingungen für den Übergang von den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates zu den…
Anhang II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist zuletzt durch den Beschluss Nr. 1/2006 vom 6. Juli 2006 geändert worden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.