Erwägungsgrund 3 32023D0271Damit das Abkommen reibungslos funktioniert, ist Protokoll 37 zum EWR-Abkommen auf die mit der Richtlinie (EU) 2016/1148 eingerichtete Kooperationsgruppe…
Erwägungsgrund 22 32011D0407BESCHLUSS DES RATES vom 6. Juni 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang VI (Soziale Sicherheit) und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen (2011/407/EU)
Damit das Abkommen reibungslos funktioniert, sollte Protokoll 37 zum EWR-Abkommen auf die mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 eingesetzte Verwaltungskommission…
Erwägungsgrund 5 32018D0635BESCHLUSS (EU) 2018/635 DES RATES vom 17. April 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XXII (Gesellschaftsrecht) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) des EWR-Abkommens zu vertreten ist
Damit das Abkommen reibungslos funktioniert, ist das Protokoll 37 des EWR-Abkommens auf den - mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 eingesetzten - Ausschuss der…
Erwägungsgrund 4 32012D0319BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) und Protokoll 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) zum EWR-Abkommen (2012/319/EU)
Damit das EWR-Abkommen reibungslos funktioniert, sollte Protokoll 37 zum EWR-Abkommen auf das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung der Europäischen…
Erwägungsgrund 3 32018D0635BESCHLUSS (EU) 2018/635 DES RATES vom 17. April 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XXII (Gesellschaftsrecht) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) des EWR-Abkommens zu vertreten ist
Damit das Abkommen reibungslos funktioniert, ist das Protokoll 37 des EWR-Abkommens auf den — mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 eingesetzten — Ausschuss der…
Erwägungsgrund 4 32014D0788BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Programm Copernicus) zu vertretenden Standpunkts (2014/788/EU)
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf die Verordnung (EU) Nr. 377/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates…