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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11. Juli 2011 über den im Gemischten Ausschuss EU-Schweiz von der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Geschäftsordnung, die sich dieser Ausschuss nach Artikel 19 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen gibt (2011/409/EU)
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