Art. 5 32010D0461BESCHLUSS 2010/461/GASP DES RATES vom 26. Juli 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 18 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 32012D0711BESCHLUSS 2012/711/GASP DES RATES vom 19. November 2012 über Unterstützung für Maßnahmen der Union zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle und der Anwendung der Grundsätze und Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP in Drittländern
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 32012D0700BESCHLUSS 2012/700/GASP DES RATES vom 13. November 2012 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie zur Unterstützung der Durchführung des von den Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung verabschiedeten Aktionsplans von Cartagena 2010-2014
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 24 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 32009D0042BESCHLUSS 2009/42/GASP DES RATES vom 19. Januar 2009 zur Unterstützung von EU-Maßnahmen, mit denen im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie in Drittstaaten der Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel gefördert wird
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Seine Geltungsdauer endet 15 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 Abs. 2 32010D0179BESCHLUSS 2010/179/GASP DES RATES vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit
Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens; sie endet jedoch sechs Monate nach…
Art. 5 Abs. 2 32010D0765BESCHLUSS 2010/765/GASP DES RATES vom 2. Dezember 2010 über eine Maßnahme der EU zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens oder sechs Monate nach dem Erlass…