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Die Union sollte den Vorbehalt nach Artikel 44 Absatz 3 des Übereinkommens zu den für den Schriftwechsel zwischen Zentralen Behörden akzeptierten Sprachen anbringen. Die Mitgliedstaaten, die wünschen, dass die Union diesen Vorbehalt für sie anbringt, sollten die Kommission zuvor davon unterrichten und ihr den Inhalt des anzubringenden Vorbehalts mitteilen.
Bei der Hinterlegung der Urkunde nach Artikel 58 Absatz 2 des Übereinkommens bringt die Union den Vorbehalt nach Artikel 44 Absatz 3 des Übereinkommens…
Die Union sollte die Erklärungen nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g und Artikel 44 Absätze 1 und 2 des Übereinkommens abgeben. Die Mitgliedstaaten, die…
Die Union sollte außerdem bei Genehmigung des Übereinkommens alle Vorbehalte und Erklärungen anbringen bzw. abgeben, die nach Artikel 62 beziehungsweise Artikel…
Alle entsprechenden Erklärungen und Vorbehalte sollten von der Union bei der Genehmigung des Übereinkommens abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Daher sollte die Union dem Athener Protokoll beitreten und dabei den in den IMO-Richtlinien enthaltenen Vorbehalt einlegen. Ein solcher Vorbehalt ist nicht…
Bei der Hinterlegung der Urkunde nach Artikel 58 Absatz 2 des Übereinkommens gibt die Union die Erklärungen nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.