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Die Europäische Union ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung, Bewirtschaftung und Überwachung von Fischereiressourcen zu erlassen; sie ist ebenfalls befugt, Vereinbarungen mit anderen Ländern oder im Rahmen internationaler Organisationen einzugehen.
Die Europäische Union ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit Drittländern bzw. internationalen…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit Drittländern oder…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit Drittländern oder…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit anderen Ländern oder…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Abkommen mit Drittländern oder internationalen…
Die Europäische Gemeinschaft verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit für den Erlass von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.