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Die Europäische Gemeinschaft verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit für den Erlass von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und für den Abschluss von Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen.
Die Gemeinschaft verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit für den Erlass von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und für…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Abkommen mit Drittländern oder internationalen…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit anderen Ländern oder…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit Drittländern oder…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit Drittländern oder…
Die Europäische Gemeinschaft ist Mitglied der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM); bei ihrem Beitritt zu dieser Organisation hat die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.