Erwägungsgrund 2 32006D0188BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung auf Dänemark der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, sowie der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (2006/188/EG)
Das Übereinkommen wurde am 13. März 2005 vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss des Rates vom 13. Juni 2005 im Namen der…
Erwägungsgrund 2 32009D0404BESCHLUSS DES RATES vom 25. Mai 2009 zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2009/404/EG)
Gemäß dem Beschluss des 18. Dezember 2008 wurde das Abkommen gemeinsam mit der Schlussakte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen…
Erwägungsgrund 3 32009D0974BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Mongolei über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/974/EG)
Das Abkommen wurde am 3. April 2009 im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich eines späteren Abschlusses unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32011D0126BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/126/EU)
Vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2010/144/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 30. November 2009…
Erwägungsgrund 3 32006D0235BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (2006/235/EG)
Das Abkommen wurde, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, am 26. Oktober 2004 im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32009D0513BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/513/EG)
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/149/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 9. Dezember 2008…