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Auf der sechsunddreißigsten Sitzung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die vom 18. bis 23. November 2009 in Rom stattfand, wurde das Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (im Folgenden „Übereinkommen“) gemäß Artikel XIV Absatz 1 der FAO-Satzung zur Vorlage an die Mitglieder der FAO angenommen.
Das Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (im Folgenden…
Das Übereinkommen Nr. 188 der Internationalen Arbeitsorganisation (im Folgenden „IAO“) über die Arbeit im Fischereisektor (im Folgenden das „Übereinkommen“)…
Die FAO hat im Jahr 2001 einen internationalen Aktionsplan zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten…
In der Resolution 61/105 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 8. Dezember 2006 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt,…
Titel I der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 enthält Bestimmungen, wie Inspektionen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern in Häfen der Mitgliedstaaten…
Um sicherzustellen, dass Maßnahmen der Union zur Erhaltung der Fischbestände wirksam und einheitlich sind, ist es von Bedeutung, dass die in der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.