Beschluss des Rates vom 18. Juli 2011 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung, der Bescheinigungen und der Kennzeichnungen im Namen der Union (2011/456/EU)
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung, der Bescheinigungen und der Kennzeichnungen (nachstehend „das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung“) ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32011D0456
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