Erwägungsgrund 2 32011D0457
Es empfiehlt sich, den Beschluss Nr. 1041/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich (MEDIA Mundus) in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens einzubeziehen.