Erwägungsgrund 2 32011D0464
Am 8. Juli 2002 hat der Rat die Kommission ermächtigt, mit Neuseeland Verhandlungen über eine Änderung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden am 29. Juni 2009 mit der Paraphierung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung (nachstehend „das Abkommen“) in Brüssel erfolgreich abgeschlossen.