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Um eine wirksame Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG zwischen den Vertragsparteien zu gewährleisten, arbeitet die Kommission weiterhin eng mit der Schweiz zusammen und wird insbesondere weiterhin dafür sorgen, dass die Schweizer Experten in geeigneter Weise konsultiert werden —
Die Beschlussfassung zur Umsetzung der Richtlinie wird in enger Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, der EFTA-Überwachungsbehörde und den…
Eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ist notwendig, um die Verfahren der Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch sowie die…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten eng zusammen, um die Einhaltung dieser Verordnung zu gewährleisten.
Damit für die Durchführung der Richtlinie 2005/36/EG einheitliche Bedingungen gewährleistet sind, sollten der Kommisison Durchführungsbefugnisse übertragen…
Die Kommission sollte prüfen und bewerten, ob entsprechende Maßnahmen notwendig sind, um die kohärente und wirksame Anwendung und Ausarbeitung von Regelungen,…
Die Kommission tauscht gegebenenfalls und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit in Konsultation mit den Mitgliedstaaten Informationen mit Partnerländern aus, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.