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Es sollte eine Regelung getroffen werden, die es den Vertretern der Schweiz erlaubt, an der Tätigkeit der Ausschüsse teilzunehmen, die die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen. Eine solche Regelung wird in dem Briefwechsel zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz, der dem in Erwägungsgrund 31 genannten Abkommen beigefügt ist, in Betracht gezogen.
Es sollte eine Regelung getroffen werden, die es den Vertretern Islands und Norwegens erlaubt, an der Tätigkeit der Ausschüsse teilzunehmen, die die Kommission…
Es sollte eine Vereinbarung geschlossen werden, die den Vertretern Islands und Norwegens die Beteiligung an der Arbeit der Ausschüsse, die die Kommission bei…
Gemäß Artikel 31 dieses Abkommens ist ein Gemischter Ausschuss eingesetzt worden, dem die Verwaltung dieses Abkommens obliegt und der für dessen ordnungsgemäße…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.