Erwägungsgrund 4 32011D0468
Dänemark hat am 6. Oktober 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF aufgrund von Entlassungen im Unternehmen Odense Steel Shipyard eingereicht und diesen Antrag bis zum 8. März 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 14181901 EUR bereitzustellen.