Erwägungsgrund 4 32011D0469
Dänemark hat am 7. Juli 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF aufgrund von Entlassungen bei dem Unternehmen LM Glasfiber eingereicht und diesen Antrag bis zum 3. Februar 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 6247415 EUR bereitzustellen.