Erwägungsgrund 4 32011D0470
Belgien hat am 20. Dezember 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen General Motors Belgium und bei vier seiner Zulieferer gestellt und diesen Antrag bis zum 24. Januar 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 9593931 EUR bereitzustellen.