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Für die Zwecke dieses Beschlusses gilt folgende Begriffsbestimmung: Als „Turngerät“ wird ein Gerät für Trainings-, Übungs- und Wettkampfzwecke bezeichnet, das in Gruppen- und Einzelübungen zum Einsatz kommt. Das Gerät steht entweder auf dem Boden oder ist an der Decke, der Wand oder an einem anderen festen Aufbau befestigt. Es ist entweder dauerhaft angebracht oder lässt sich zum Gebrauch bewegen und verändern.
zahntechnisch therapeutisches Gerät eine Vorrichtung im Mund oder auf den Zähnen, festsitzend oder herausnehmbar, zur Entlastung des Kiefergelenks oder zur…
„Aktivitätsspielzeug“ : ein Spielzeug zur Verwendung im Haushalt, dessen tragende Struktur während der Aktivität ortsfest bleibt und das für folgende…
Für die Zwecke dieses Beschlusses gilt folgende Begriffsbestimmung: Als „stationäres Trainingsgerät“ wird ein Gerät mit oder ohne Motorantrieb bezeichnet, das…
„Mobiles Gerät“ ein tragbares kommunikations- oder informationstechnisches Gerät, das zur Unterstützung des Fahrers und/oder des Verkehrsbetriebs in einem…
Ein „tragbares Abspielgerät“ im Sinne dieses Beschlusses ist ein weder unter die Richtlinie 1999/5/EG noch unter die Richtlinie 2006/95/EG fallendes tragbares…
ist Aktivitätsspielzeug, ein Spielzeug zur Verwendung im Haushalt, dessen tragende Struktur während der Aktivität ortsfest bleibt und das für folgende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.