Beschluss der Kommission vom 9. August 2011 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat mit Ursprung in der Volksrepublik China (2011/498/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32011D0498
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