Art. 2 32011D0863BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/863/EU)
Die Erklärung in Anhang II dieses Beschlusses wird genehmigt und ist im Namen der Union im Gemischten Ausschuss abzugeben, wenn dieser den in Artikel 1…
Art. 2 32013D0103BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/103/EU)
Bei Unterzeichnung der Vereinbarung gibt die Union die in Anhang I dieses Beschlusses niedergelegte Erklärung über die Ausübung ihrer Zuständigkeiten ab, und…
Art. 2 32013D0093BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2011 über die Unterzeichnung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln im Namen der Europäischen Union (2013/93/EU)
Die im Anhang zu diesem Beschluss niedergelegte Erklärung wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Art. 1 Abs. 1 32010D0385BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2010 über den Abschluss der Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) durch die Europäische Union (2010/385/EU)
Die Zuständigkeitserklärung wird im Namen der Union angenommen und ihr Wortlaut diesem Beschluss angehängt.
Art. 2 32009D1023BESCHLUSS DES RATES vom 21. September 2009 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie Island und Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs (2009/1023/JI)
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Art. 2 32012D0192BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen (2012/192/EU)
Die diesem Beschluss beigefügte Gemeinsame Erklärung wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.