Erwägungsgrund 1 32022D1851
Das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2017/2270 des Rates geschlossen und trat am 1. November 2017 in Kraft.