Erwägungsgrund 4 32011D0863BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/863/EU)
Der Klarheit und Zweckmäßigkeit halber sollten Anhang II des Abkommens und das ihm beigefügte Protokoll kodifiziert werden.
Erwägungsgrund 4 32011D0505Der Klarheit und Zweckmäßigkeit halber sollten Anhang II des Abkommens und das Protokoll zu jenem Anhang in einer rechtsverbindlichen Fassung konsolidiert…
Erwägungsgrund 4 32011D0863BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/863/EU)
Der Klarheit und Zweckmäßigkeit halber sollten Anhang II des Abkommens und das Protokoll zu jenem Anhang in einer rechtsverbindlichen Fassung konsolidiert…
Erwägungsgrund 4 32011D0467BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den Standpunkt, den die Europäische Union im Gemischten Ausschuss EU-Schweiz, der mit Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) zu diesem Abkommen zu vertreten hat (2011/467/EU)
Aus Gründen der Klarheit und Rationalität sollte Anhang III des Abkommens konsolidiert und durch einen neuen Anhang ersetzt werden.
Erwägungsgrund 4 32011D0467BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den Standpunkt, den die Europäische Union im Gemischten Ausschuss EU-Schweiz, der mit Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) zu diesem Abkommen zu vertreten hat (2011/467/EU)
Aus Gründen der Klarheit und Rationalität sollte Anhang III des Abkommens konsolidiert und durch einen neuen Anhang ersetzt werden.
Erwägungsgrund 4 32008D0637BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juni 2007 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien (2008/637/EG)
Die Artikel 11a und 16 sowie Anhang III und der Anhang des Protokolls Nr. 2 des Assoziationsabkommens sollten daher geändert werden, um diese Unstimmigkeiten zu…