Beschluss des Rates vom 18. Januar 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2011/52/EU)
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel ausgehandelt, mit dem das Landwirtschaftsabkommen durch die Hinzufügung eines neuen Anhangs 12 geändert worden ist.
Erwägungsgrund 3 32011D0052
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