Erwägungsgrund 2 32011D0620
Das Abkommen wird den gegenseitigen Schutz der geografischen Angaben beider Vertragsparteien ermöglichen und zur Annäherung der Rechtsvorschriften der Nachbarländer der EU beitragen.
Das Abkommen wird den gegenseitigen Schutz der geografischen Angaben beider Vertragsparteien ermöglichen und zur Annäherung der Rechtsvorschriften der Nachbarländer der EU beitragen.