Erwägungsgrund 1 32011D0623
Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/576/GASP ist das Politischen und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) gemäß Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUPOL RD Congo zu fassen. Diese Ermächtigung schließt insbesondere die Befugnis zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ein (Hoher Vertreter).