Erwägungsgrund 2 32011D0641
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2012 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2012 verlängert werden.