Erwägungsgrund 4 32011D0653
Österreich hat am 11. März 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF aufgrund von Entlassungen in dem Unternehmen AT&S eingereicht und diesen Antrag bis zum 22. Februar 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 1221128 EUR bereitzustellen.