Erwägungsgrund 4 32011D0655
Die Niederlande haben am 20. Dezember 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in neun Unternehmen gestellt, die in der NACE-Revision-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Overijssel (NL21) in den Niederlanden tätig sind, und diesen Antrag bis zum 7. März 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 718140 EUR bereitzustellen.