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Um die effektive Wahrung der Verteidigungsrechte der Adressaten von Mitteilungen der Beschwerdepunkte zu gewährleisten, sollte der Anhörungsbeauftragte dafür zuständig sein, dafür zu sorgen, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen Beteiligten und der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission über die Akteneinsicht oder den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen beigelegt werden. In außergewöhnlichen Fällen kann der Anhörungsbeauftragte den Lauf der Antwortfrist des Adressaten einer Mitteilung der Beschwerdepunkte aussetzen, bis eine Meinungsverschiedenheit über die Akteneinsicht beigelegt ist, wenn der Adressat nicht in der Lage wäre, fristgerecht zu antworten, und eine Fristverlängerung zu diesem Zeitpunkt keine angemessene Lösung darstellen würde.
Sofern erforderlich, um ein Gleichgewicht zwischen der wirksamen Ausübung der Verteidigungsrechte eines Beteiligten und berechtigten Interessen an vertraulicher…
Neben dem in Absatz 1 genannten Bericht kann der Anhörungsbeauftragte auch gesondert zum weiteren Verlauf und zur Unparteilichkeit des Verfahrens Stellung…
Der Anhörungsbeauftragte gewährleistet, dass Adressaten der Mitteilung der Beschwerdepunkte, andere Beteiligte sowie zu der mündlichen Anhörung zugelassene…
Der Anhörungsbeauftragte sollte dafür zuständig sein, über Anträge auf Verlängerung von Fristen zur Antwort auf Mitteilungen der Beschwerdepunkte, ergänzende…
Um die effektive Wahrung der Verfahrensrechte zu gewährleisten und gleichzeitig den berechtigten Interessen an einer vertraulichen Behandlung Rechnung zu…
Der Anhörungsbeauftragte sollte einen Bericht über die effektive Wahrung der Verfahrensrechte im gesamten Wettbewerbsverfahren erstellen. Zudem sollte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.