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Verfahrensbeteiligte, die Verpflichtungszusagen nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 anbieten, und solche, die sich nach Artikel 10a der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 an Vergleichsverfahren in Kartellsachen beteiligen, sollten den Anhörungsbeauftragten in Bezug auf die effektive Wahrung ihrer Verfahrensrechte anrufen können.
Parteien eines Kartellverfahrens, die nach Artikel 10a der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 Vergleichsgespräche führen, können sich während des Vergleichsverfahrens…
Im Fall von Fragen oder Problemen bezüglich der effektiven Wahrung der Verfahrensrechte der Parteien, anderen Beteiligten im Sinne von Artikel 11 Buchstabe b…
Andere Personen als die in Artikeln 5 und 11 1 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 genannten Personen sowie Dritte im Sinne von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr.…
Das Mandat des Anhörungsbeauftragten in Wettbewerbsverfahren sollte so ausgestaltet sein, dass die effektive Wahrung der Verfahrensrechte in…
Um zu gewährleisten, dass die Verfahrensrechte der Parteien, der anderen Beteiligten im Sinne von Artikel 11 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 802/2004 (im…
Um diese Rolle zu stärken, sollte dem Anhörungsbeauftragten die Aufgabe erteilt werden, zu gewährleisten, dass die Verfahrensrechte von Unternehmen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.